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Runneburg / Weissensee / Thüringen
Statuta thaberna
Das Reinheitsgebot im Laufe der Jahrhunderte

Biermagd

Das bayrische Reinheitsgebot wurde juristisch relativ spät von den anderen Ländern übernommen, obwohl sich die Brauweise nach "bairischer Art" und damit wohl auch das Reinheitsgebot bereits im 19. Jahrhundert in den Norden und nach Sachsen durchsetzten.

Baden übernahm das Reinheitsgebot 1896, Württemberg im Jahre 1900. Ab 1906 galt das Reinheitsgebot in allen Gebieten des deutschen Kaiserreiches. Somit wurde das bayrische zum deutschen Reinheitsgebot.

Die Weimarer Republik übernahm das Reinheitsgebot ebenfalls, allerdings erst auf Druck des Freistaates Bayern, denn er erklärte, er werde der Republik erst dann beitreten, wenn das Reinheitsgebot im gesamten Gebiet der Republik gelte.

Bis heute haben sich nur die Schweiz und Norwegen den Vorschriften des Reinheitsgebotes angeschlossen. Im Rahmen der EU wurde per Gesetz durch den Europäischen Gerichtshof das deutsche Reinheitsgebot als Handelshemmnis angesehen und 1987 gekippt.


Heute gilt das Reinheitsgebot nur noch für den Inlandmarkt, also für Biere, die in Deutschland hergestellt und auch hier verkauft werden. Auswärtiges Bier hält aber nur einen Marktanteil von 2,5 % und wird zum größten Teil nach dem Reinheitsgebot gebraut, wie z. B. Guiness.

Die aktuelle Regelung der zulässigen Rohstoffe für die Erzeugung von Bier ist in Artikel 9 des deutschen Biersteuergesetztes enthalten.

"(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. (2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift".